Wir sind mehrfach darauf angesprochen worden. Ein Antrag der SPD/ABW-Fraktion wurde 2 x nicht bei Erstellung der Tagesordnung berücksichtigt. Dabei wurde gegen geltendes Kommunalrecht verstoßen. Die Fragen des Antrages wurden gleichwohl in öffentlicher Sitzung verlesen. Es handelt sich um Fragen, die aus der Bevölkerung an SPD und ABW herangetragen wurden. Deshalb kommen wir dem Wunsch nach, diese Fragen noch einmal zu veröffentlichen:
„5 Fragen an die stv. Bürgermeisterin der Gemeinde Breitenfelde Anne Fröhlich in Bezug auf ihre Amtszeit von 2 Legislaturperioden als Bürgermeisterin Breitenfelde vor der letzten Kommunalwahl:
– In wie vielen von der Gemeinde Breitenfelde veräußerten Grundstücke ist die Bürgermeisterin als Vertreter der Gemeinde Breitenfelde ebenso in Personalunion die ausführende Architektin gewesen und welche Bauherrn betrifft dies?
– Welche von der Gemeinde Breitenfelde veräußerten Grundstücke wurden mit einer B-Plan- Änderung angepasst, welche Grundstücke und Bauherren waren betroffen und wer hat die Kosten für die Änderungen übernommen?
– In welchen Fällen wurden der Arbeitgeber von Holger Fröhlich oder Holger Fröhlich direkt mit Dienstleistungen durch die Gemeinde Breitenfelde beauftragt oder wurde als Architekt durch für durch die Gemeinde Breitenfelde veräußerten Grundstücke beauftragt?
– Gibt es ein Ersuchen der Kommunalaufsicht gegen Anne Fröhlich aufgrund ihrer Bürgermeistertätigkeit?
– Warum hat Anne Fröhlich nicht über den Verlauf der Abwasserrohre beim Landtausch mit Marc Aue informiert? Die mögliche Verlegung der Abwasserrohre würde nach Aufwandschätzung ca. 38.000 Euro zu Lasten der Gemeinde betragen, obwohl sie Mitglied im Abwasserausschuss, vor dem Tausch eine Verfilmung erfolgte und die genauen Pläne im Abwasserausschuss beraten wurden?
Beantwortet wurden diese Fragen nicht. Es gab lediglich eine Verlautbarung, wonach „alle erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren“ – Dabei wurden nur Fragen von ABW und SPD gestellt und keine Vorwürfe erhoben. Wir wollten eine Behandlung im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Durch Verlesen der Fragen in öffentlicher Sitzung wurde durch die Bürgermeisterin selbst Öffentlichkeit hergestellt.