Zum Pressebericht in den LN über die Sitzung der Breitenfelder Gemeindevertretung nehmen die Fraktionen von ABW und SPD wie folgt Stellung:

Die Fraktionen von ABW und SPD bedauern die Verweigerung der BWG und der Bürgermeisterin Anne Fröhlich zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung. Beide Fraktionen wollen einen Neustart in der Zusammenarbeit – ein „weiter so“ wie in den Jahren der absoluten Mehrheit der BWG-Fraktion kann und darf es nicht geben. Nicht umsonst hat die BWG bei der Kommunalwahl erdrutschartige Verluste hinnehmen müssen und die Mehrheit in der Gemeindevertretung verloren. Das Verhalten der Bürgermeisterin und der BWG hat letztendlich auch dazu geführt, dass sich in Breitenfelde eine neue Wählergemeinschaft gegründet hat. Wie man als Minderheit ein derartiges Verhalten an den Tag legen kann, ist unbegreiflich. Die BWG muss doch endlich realisieren, dass sie von den Wählerinnen und Wählern in Breitenfelde abgewählt wurde.

Zu einzelnen Aspekten der Sitzung sagen die beiden Fraktionen:

1. Wieso Anne Fröhlich sich weigern will, Sprechstunden im Amtsgebäude abzuhalten, ist mehr als rätselhaft. Dies sollte selbstverständlich sein. Wieso will sie Bürgerinnen und Bürger weiter zwingen, ihre Anliegen mit der Bürgermeisterin in deren Küche oder sonstigen Privaträumlichkeiten mit fraglichen Vertraulichkeitsaspekten zu erörtern, wenn diese das nicht wollen? Wer damit kein Problem hat, kann ja weiterhin sie privat aufsuchen – nur wer dies aus verständlichen Gründen nicht will, darf dazu nicht der Not gehorchend gezwungen werden. Bürgermeister-Sprechstunden in öffentlichen Räumen sind bei der Größenordnung einer Gemeinde wie Breitenfelde eigentlich Standard wie ein Blick auf verschiedene Internetseiten anderer Gemeinden zeigt (exemplarisch Gudow, Dassendorf, Sterley). Im übrigen regelt § 27 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein , dass die Gemeindevertretung (und nicht die Bürgermeisterin) Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt. Daran ist die Bürgermeisterin dann gehalten, es sei denn, ein Beschluss wäre rechtswidrig. Solche Basiskenntnisse sollten auch Bürgermeisterin und BWG haben. Außerdem ist die Gemeindevertretung nach der Gemeindeordnung auch Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin (§27 Abs. 4 GO). Diese sind eben nicht „freie Mitarbeiterinnen“ wie es Fröhlich wohl gerne hätte.

2. Es ist nicht so, dass beide Fraktionen beantragt haben, dass „Fraktionen die E-Mails der Bürgermeisterin“ mitlesen dürfen. Es geht darum, dass dies für die beiden Stellvertreter gewährleistet wird, damit eine reibungslose Vertretung sichergestellt werden kann. Dies war in der Vergangenheit nur bedingt der Fall, da Informationen nur sehr selektiv gegeben wurden. Im übrigen müssen aber BWG und Bürgermeisterin schon auch akzeptieren, dass auch sonstigen Gemeindevertretern ein grundsätzliches Kontrollrecht gegenüber der Bürgermeisterin haben (§30 GO). Abenteuerlich wird die Argumentation insbesondere auch dann, wenn behauptet wird, ein Laptop könnte gestohlen werden und ein fester Rechner nicht. Das würde ja dazu führen, dass alle kommunalpolitischen Gremien, die zwischenzeitlich mit Laptop arbeiten, sofort eine Rolle rückwärts machen müssten. Das wären dann ziemlich viele.

3. Die Verweigerung der BWG und der Bürgermeisterin an einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Arbeitsgruppe zur Regelung von Geschäftsprozessen teilzunehmen, kann nicht nachvollzogen werden. Das gesetzlich normierte und auch von BWG und Bürgermeisterin zu akzeptierende Kontrollrecht nach § 30 der Gemeindeordnung würde dadurch eine sinnvolle Ausgestaltung erhalten – nicht mehr und nicht weniger.

Wir erwarten von BWG und Bürgermeisterin, dass die von uns angebotene konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde aufgegriffen wird. Selbstherrliche Alleingänge sollten der Vergangenheit angehören. Wir hoffen allerdings auf Einsicht und Vernunft bei allen Akteuren.

 

20190402__TOP11_Antrag_Geschaeftsprozesse_fuer_das_Buergermeisteramt

 

20190402__TOP10_Antrag_Sachmittelnutzung_amtierender_Buergermeister