THEMEN
ENERGIE & KLIMASCHUTZ
Klimaschutz – zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses und Diskussion um Atomenergienutzung
Auf Grundlage der Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 26. bis 28. März werden vielfach veränderte Sektorziele diskutiert und dies als Minus zum Klimaschutz kommuniziert. Auch wenn es misslich ist, dass Maßnahmen, wie etwa das Tempolimit aufgrund einer dahingehend mit der FDP nicht zu erzielenden Verständigung nicht Bestandteil der Einigung sind – und absehbar nicht sein werden, verkennt die aktuelle Diskussionslage eine Reihe von ebenfalls in der Ampel geeigneten Maßnahmen, die insgesamt betrachtet ein deutliches Plus an Ermöglichung von Klimaschutz bedeuten. Damit wiegen sie nach meiner Einschätzung im positiven Sinne auch deutlich schwerer, als die öffentlich beklagten Veränderungen an den Sektorzielen des Klimaschutzgesetzes, die – anders als diskutiert – nicht aufgegeben wurden. Kein Ministerium wird aus der Verantwortung entlassen. Hierzu heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses: „Wenn die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigen, dass mit den aggregierten Jahresemissionen bis zum Jahr 2030 das Gesamtminderungsziel nicht erreicht wird, wird die Bundesregierung auf Basis der Vorschläge der maßgeblich für die Minderungsmengen der Sektoren verantwortlichen Bundesministerium Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass das Minderungsziel bis 2030 dennoch erreicht wird. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.“
Hierauf ging ich auch im Interview mit der Tagesschau im Bericht aus Berlin extra am 2. April ein: https://www.youtube.com/live/rJIkGnij-1Y?feature=share

Gelingender Klimaschutz ist auf eine beschleunigte Energiewende angewiesen und diese auf den beschleunigten Ausbau und Umstieg auf Erneuerbare Energien. Deswegen ist es ein Erfolg des Koalitionsausschusses zugunsten des Klimaschutzes, dass weitere Erleichterungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien beschlossen wurden. Das Bashing gegen SPD und den Kanzler steht diametral den Fakten der Einigung entgegen. So sollen – ergänzend zu den vielen weiteren Erleichterungen und Beschleunigungsfaktoren zugunsten der Energiewende – die Randstreifen entlang von Schienen und Autobahnen vorrangig und unbürokratisch für Erneuerbare genutzt werden können. Zudem sollen Genehmigungserleichterungen, die im Zuge zuletzt mit den sogenannten Notfallmaßnahmen geschaffen wurden, auch über die gesetzte Frist hinaus ermöglicht werden. Ferner soll Kommunen ermöglicht werden, auch jenseits der Regionalplanung Erneuerbare Energien auszubauen. Dies sind für die Energiewende wertvolle Erleichterungen, die es nun zügig in gesetzliche Rahmenbedingungen zu überführen gilt.
Durch Mittel aus der LKW-Maut werden mit der Einigung außerdem massive Investitionen in das Schienennetz und den notwendigen Ausbau des Personen- und Güterverkehrs gelenkt. Die voranschreitende Elektromobilität soll durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur verbessert werden. Und auch in Radverkehr und in die Beschaffung emissionsfreier Busse (bis 2030) soll investiert werden. Ferner ist ein Masterplan für die Lade-Infrastruktur ebenso wie Verbesserungen für die Verteilnetze verständigt.
Ebenfalls falsch wird die Verständigung der Ampel in Bezug auf die Autobahnen kommuniziert. Bei den genannten Projekten handelt es sich ausschließlich um solche, die ohnehin bereits im Bundesbedarfsplan verankert waren; es wurde insofern nur eine Priorisierung vorgenommen; diese – auf Wunsch der FDP – allerdings mit einem überragenden öffentlichen Interesse versehen. In der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass diese Vorrangstellung, die bereits zugunsten Erneuerbarer Energien und von Netzen, aber etwa auch in Bezug auf die in Reaktion auf den Ukraine Krieg beschlossenen Bau von LNG-Terminals gilt, nicht zu einer Verwässerung zulasten Erneuerbarer Energien gilt.
Atomenergie
Im Bundestag hält die Diskussion um eine fortgesetzte Nutzung von Atomenergie weiter an. Jüngster Anlass war ein Gesetzentwurf der CDU-CSU-Fraktion mit dem Titel „Sicherung bezahlbarer Stromversorgung“. Der Gesetzentwurf suggeriert, eine sichere und verlässliche Energieversorgung sei mit Blick auf den Winter 2023/24 nur gewährleistet, wenn die drei verbleibenden Atomkraftwerke, welche noch im Streckbetrieb bis April 2023 weiterlaufen, bis zum 31. Dezember 2024 und ggf. darüber hinaus weiterbetrieben werden.
Dies widerspricht den Analysen unter anderem der Bundesnetzagentur, wonach für den Zeitraum von 2025 bis 2031 ein weiterhin hohes Niveau der Stromversorgung festgestellt wird.
In meiner Rede ging ich auf die Widersprüchlichkeit der unionsseitigen Energiepolitik ein: Zwar lautet die Erzählung, auf Erneuerbare Energien umsteigen zu sollen; die Vorschläge zur verlängerten Nutzung von Atomenergie intendieren allerdings eine deutlich weitergehende Nutzung von Atomtechnologie, als lediglich durch einen verlängerten Betrieb der noch bestehenden Kraftwerke darstellbar. Zum einen, da neu zu beschaffenden Brennelemente zu deutlich längere Nutzungszeiten veranlassten und zum anderen, das sich CDU/CSU etwa auch für Kernfusion aussprechen. Dies widerspricht aber dem für die Energiewende benötigten Transformationsprozess.

Zur Rede im Wortlaut: https://www.nina-scheer.de/2023/03/16/rede-gesetzentwurf-der-cdu-csu-fraktion-zur-sicherung-bezahlbarer-stromversorgung/
Vgl. auch meine Pressemitteilung aus Anlass des Jahrestages des Atomunfalles von Fukushima. Die nicht vermeidbaren Restrisiken und nach wie vor ungelöste Atommüll-Endlagerung sind Gründe genug, Atomenergie in der Klimaschutzpolitik nicht mit Erneuerbaren Energien gleichzustellen, wie dies allerdings auf europäischer Ebene diskutiert wird. Insbesondere betrifft dies die Einstufung von „grünem“ Wasserstoff, also solchem aus Erneuerbaren Energien.
Zur Pressemitteilung: https://www.nina-scheer.de/2023/03/10/nina-scheer-atomausstieg-muss-auch-europaeisches-und-internationales-ziel-sein/
Wärmewende
Für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten ist die Energiewende im Wärmebereich von zentraler Bedeutung. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht.
Die Ampelparteien hatten sich nach der Bundestagswahl 2021 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neue Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und unter dem Eindruck massiv steigender Gaspreise hat der Koalitionsausschuss vor einem Jahr beschlossen, die 65-Prozent-Regelung auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Dies soll im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben werden. Ein vorzeitig in die Öffentlichkeit gelangter Entwurf zum GEG hat eine Debatte entfacht, die viel Verunsicherung auslöste.
Ein überarbeiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung ist am 3. April zur Beteiligung an die Länder und Verbände geschickt worden und soll am 19. April im Kabinett behandelt werden; anschließend erreicht er dann das Parlamentarische Verfahren.
Im Ergebnis muss nach meiner Ansicht und unserer in der SPD-Fraktion fachpolitisch verständigten Linie erreicht werden, dass keine Maßnahmen erzwungen werden, die zu einer ökonomischen oder auch technischen Überforderung führen. Denn auch dies sind Grundvoraussetzungen, um die Wärmewende gesellschaftlich umzusetzen. Es müssen dabei sowohl Produktverfügbarkeiten und Handwerkerkapazitäten gewährleistet als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen, etwa in Form von Ausnahmemöglichkeiten und Förderungen berücksichtigt werden. Zudem dürfen keine regulativen Anlässe zum Einbau von fossilen Heizsystemen gesetzt werden.
Allen Menschen muss die Teilhabe an der Wärmewende ermöglicht werden. Denn jede weiter fortbestehende Abhängigkeit von fossilen Energien ist wie gesehen eine Preisfalle und führt gerade einkommensschwache Haushalte, die aus ökonomischen Gründen weiter mit fossilen Energien heizen müssen, in absehbare massive Preisanstiege. Deshalb müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer aber auch Mieterinnen und Mieter berücksichtigen.
SPD-seitig wirken wir fachpolitisch darauf hin, die Wärmewende wie auch die Energiewende insgesamt vom Grundsatz der Ermöglichung zu kennzeichnen. Die Rahmenbedingungen müssen entsprechende Förderungen enthalten und auch kleine Schritte begünstigen und dürfen diese nicht gegenüber umfänglichen Lösungen diskriminieren. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass kleine Schritte unterbleiben, wenn angesichts der Gebäudebeschaffenheit die ökonomischen Voraussetzungen für umfassende Maßnahmen nicht gegeben sind. Damit könnten Menschen in eine fossile Energiepreisfalle gelangen, was es zu vermeiden gilt.
Zugleich sind wir der Überzeugung, dass für eine gelingende und zu beschleunigende Wärmewende auf keine Form der Erneuerbaren Wärmeerzeugung verzichten werden kann. Dies verlangt die Vielfalt an Bedarfsstrukturen – je nach Bevölkerungsdichte, Region sowie Bauweise. Insofern ist es nicht akzeptabel, wenn Gesetzentwürfe keine Bioenergienutzung, Wasserstoff oder Geothermie vorsehen. Eine einseitige Fokussierung auf die Wärmepumpe unter Ausschluss anderer regenerativer Energien-Technologien, wie zunächst vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagen, lehnen wir SPD-seitig ab und werten entsprechende Einschränkungen auch mit Blick auf die Klimaschutzziele als nicht vertretbar. Erneuerbare Energien-Technologien aus Effizienzgründen auszuschließen, halte ich persönlich für geradezu grotesk – schließlich ist die Nicht-Nutzung Erneuerbarer Energien die denkbar größtmögliche Ineffizienz und Energieverschwendung – zulasten des Klimaschutzes und auf Kosten bezahlbarer Energien und einem gerechten Zugang zu Energie bzw. Energiesicherheit.
Zu jeder gestaltenden Koalition zählt immer auch das Ringen um für alle vertretbare Lösungen. Insofern muss ich der öffentlichen Kritik am „Streit in der Ampel“ widersprechen. Ja, es gibt Meinungsverschiedenheiten; es gibt ja schließlich auch drei verschiedene Parteien mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Wichtig ist, immer wieder zu Ergebnissen zu gelangen. Und dies hat die Ampel mit der Einigung des Koalitionsausschusses geleistet.
Nun wird es auch darauf ankommen, eine Verzahnung mit der Kommunalen Wärmeplanung vorzunehmen. Schließlich wird hier ein großer Teil der Wärmewende zu leisten sein – in Kompatibilität mit den Maßnahmen des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Themen Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmeplanung waren auch Thema auf einer Podiumsdiskussion des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. am 28. März.
Zudem waren die betreffenden Themen auch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 29. März auf Antrag der CSU/CSU-Fraktion.
Zur Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestages: https://dbtg.tv/cvid/7552075
Die fossile Energiepreiskrise hat gezeigt, dass wir für sichere und bezahlbare Energie schnellstmöglich auf Erneuerbare Energien umsteigen müssen. Insofern ist es für uns eine Frage der Gerechtigkeit, auch solche Austausche von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien zu unterstützen, die in der Gesamtbetrachtung des Gebäudes Effizienzrückstände aufweisen.
Energiepreisbremsen
Am 31. März wurden erste Änderungen des Strompreisbremsegesetzes sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vom Bundestag beschlossen. Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher*innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen für die Endverbraucher*innen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtliche Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen, die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Entlastungen, die hinreichende Erfüllung der Arbeitserhaltungspflicht oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft. Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Diese stoßen allerdings akut an die Grenzen der Bearbeitungsfähigkeit.
Mit der Neuregelung wurde somit ermöglicht, dass die betreffenden Aufgaben zur Umsetzung der Energiepreisbremsen nicht nur „Behörden“, sondern auch Beliehene durchführen können. Hierfür kommen auch juristische Personen des Privatrechts in Betracht. Die Beleihung der Prüfbefugnis auf einen privaten Akteur erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Die Aufsicht liegt beim BMWK oder einer ihm nachgeordneten Behörde. Konkretisiert werden überdies die Regelungen im Strompreisbremsegesetz zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Nun können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.
Der Gesetzesentwurf war zudem Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 27. März.
Zu meiner Rede zur Verabschiedung der benannten Änderungen. Die Bundestagsdebatte, wie auch an mich gerichtete Zwischenfragen, wurden vonseiten der CDU/CSU-Fraktion auch zur Diskussion über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses genutzt: https://www.nina-scheer.de/2023/03/31/rede-strompreisbremsegesetz-sowie-erdgas-waerme-preisbremsengesetz/

Zum Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005994.pdf
Zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klima und Energie: https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006216.pdf
Im März wurden nun auch die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geschlossen, auf deren Basis die mit dem Rettungsschirm in 2022 veranlagten Haushaltsmittel, freizugeben über den Haushaltsausschuss, in Form von Härtefallhilfen an sowohl Klein- und mittlere Unternehmen als auch Privatpersonen auszuzahlen sind, die einen Anspruch auf Unterstützung nach den Energiepreisbremsen auch für leitungsungebundene Energien haben – etwa bei Pelletheizungen, Gas- und Öltanks. Hier gilt aber auch, dass nicht jede Teuerung aufgefangen wird, sondern eine Gleichberechtigung mit den Energiepreisbremsen bei Strom und Gas vorgenommen wird. Die Grundlagen für eine länderseitige Auszahlung sind damit geschaffen. Für entsprechende Berücksichtigungen hatte sich die SPD in den Verhandlungen zu den Energiepreisbremsen eingesetzt.
Europäische Klima- und Energiepolitik
Am 23. und 24. trafen sich die Staats- und Regierungschef*innen der EU-Staaten im Rahmen des Europäischen Rates. Im Zentrum des Treffens stand vor allem die Frage, wie Europas Wirtschaft in kurzer Zeit CO2-neutral gestaltet werden und dabei die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden kann. Der Rat sprach sich für eine Reform des EU-Strombinnenmarktes aus und dass die Stromerzeugung zu einem noch größeren Umfang aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden soll.
Im Vorfeld des Gipfels hatte Bundeskanzler Scholz am 15. März eine Regierungserklärung im Bundestag abgegeben, in der er positiv bewertete, dass die Gaspreise mittlerweile unter Vorkriegsniveau gesunken seien und betonte, dass Europa nun eine starke neue Energieinfrastruktur aufbauen müsse.
In meiner Rede zur anschließenden Aussprache griff ich den Aspekt von Zukunftstechnologien in Europa auf und bekräftigte, dass wir einen Teil der Produktion für nachhaltige Technologien wieder nach Europa zurückholen müssen; insoweit sind die nun geschaffenen Zielvorgaben der Europäischen Kommission, 40 % des europäischen Bedarfs an Technologien für Erneuerbare Energien aus heimischer Produktion eine sinnvolle Maßgabe auch im Umgang mit Schutzmaßnahmen in anderen Staaten, dem Inflation Reduction Act.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage: https://www.nina-scheer.de/2023/03/16/rede-regierungserklaerung-zum-europaeischen-rat/
ÄNDERUNG DES WAHLGESETZES
Der Bundestag beschloss am 17. März die Reform des Wahlgesetzes. Der Bundestag ist künftig auf die feste Größe von 630 Abgeordneten festgelegt, was im Vergleich zum bisherigen Wahlsystem eine deutliche Verkleinerung und eine Annäherung an die Regelgröße von 598 Abgeordneten bedeutet. Mit dem geänderten Wahlrecht ziehen nur so viele Abgeordnete in den Bundestag, wie das landesweite Zweitstimmenergebnis ihrer Partei es zulässt. Direktkandidat*innen, die in ihrem Wahlkreis zwar die meisten Stimmen errungen haben, die aber über das Zweitstimmenergebnis des betreffenden Bundeslandes und die der Partei hier zustehenden Sitze angesichts ihres Ergebnisses nicht legitimiert werden, ziehen nicht in den Bundestag. Damit werden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft, beim gleichzeitigen Erhalt der Anzahl und Größe der 299 Wahlkreise.
Mit kurzfristigen Änderungen am Gesetzentwurf, wenige Tage vor der 2. und 3. Lesung, verständigen sich die Koalitionsfraktionen zudem auf den Fortfall der Grundmandatsklausel. Nach dieser zogen Parteien bislang auch dann in Fraktionsstärke gemessen an ihrem prozentualen Ergebnis ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate erzielt hatten, auch wenn sie die 5-Prozent-Hürde verfehlten. Historisch war dieser Fall insgesamt bei vier Wahlen eingetreten, zuletzt 2021 für Die Linke. In Kombination mit der skizzierten Einschränkung des Direktmandates bedeutet der Fortfall der Grundmandatsklausel allerdings auch, dass die CSU-Abgeordneten nach dem neuen Wahlrecht den Einzug in den Bundestag verfehlen konnten. Bei der Bundestagswahl 2021 erzielte sie 5,2 % und zogen bei 45 Wahlkreisen mit 44 direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag. Mit einem Ergebnis von 4,9 % stünden der CSU nach dem neuen Wahlrecht und dem Fortfall der Grundmandatsklausel keine Sitze zu.
Der Minderheitenschutz, aktuell über den SSW vertreten, bleibt mit der Wahlrechtsreform erhalten.
Das Vorhaben setzt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, die die Annäherung an die Regelgröße vorsah.
DEUTSCHLANDTICKET
Der Bundestag beschloss die Finanzierung des 49-Euro-Tickets. Die Bundesländer erhalten jährlich 1,5 Milliarden Euro vom Bund und beteiligen sich selbst in gleicher Höhe. Mit dem Ticket können Bürger*innen bundesweit ab 1. Mai im gesamten Nah- und Regionalverkehr genutzt werden – unabhängig vom Tarifverbund. Zum Verkaufsstart am 3. April kann das Ticket vorerst auch in Papierform, künftig aber vor allem digital erworben werden.

FÖRDERUNG ZUM BAU VON FAHRRADPARKHÄUSERN
Seit dem 15. März 2023 kann die Förderung des Baus von neuen Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen beantragt werden. Mobilität ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Der Verzicht auf fossile Energieträger in der Fortbewegung muss gleichzeitig gewährleisten, dass Bürger*innen sicher an ihre Ziele kommen. Dem öffentlichen Personenverkehr und dem individuellen Radverkehr werden hierbei gewichtige Rollen zukommen. Nun wurde mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds eine weitere Stärkung der Infrastruktur für den Radverkehr ermöglicht.
Gegenstand der Förderung sind gesicherte und wettergeschützte Anlagen für die Fahrradunterbringung an Bahnhöfen, wie z. B. Fahrradparkhäuser, automatische Fahrradparktürme oder die Umnutzung von nicht genutzten Flächen im Bahnhofsumfeld. Die Förderung kann dabei grundsätzlich bis zu 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent, der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Anträge können durch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingereicht werden (Link unten).
Interessierte können bis zum 7. Mai ihr Interesse auf eine Förderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bekunden. In einer zweiten Phase können ab Juli die entsprechenden Förderanträge eingereicht werden.
Weitere Informationen sind direkt beim BALM verfügbar:
https://www.balm.bund.de/ – Suchbegriff: Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
ZU GAST …
… IN BERLIN
… bei einer Podiumsdiskussion des BUNDESVERBAND DER ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT E.V. (BDEW) zum Thema „Wärme, Wasserstoff, Marktdesign – energiepolitische Agenda 2023“ am 29. März.

Diskutiert wurden unter anderem das Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung, Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Rolle erneuerbarer und dekarbonisierter Gase im Energiesystem und die Neugestaltung des Strommarktdesigns.
…auf Einladung des WIRTSCHAFTSRAT DER CDU zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Der europäische Green Deal – Großer Wurf der Umweltpolitik?“ am 30. März.

Diskutiert wurde unter anderem über Industriepolitik und Ordnungsrecht, CO2-Emissionshandel, Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und alternativer Energieträger wie Wasserstoff.
…bei einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Reihe „FRAKTION VOR ORT“ am 17. März in der Reichswaldhalle in Feucht, Bayern. Auf Einladung meines Fraktionskollegen Jan Plobner diskutierten wir zum Thema „Energie von Morgen – wie geht es weiter nach der Energiekrise?“.

In der Diskussion betonte ich, dass Dezentralität in der Energiewende eine tragende Rolle gespielt hat und weiterhin spielen wird. Auch der Bau von Stromtrassen war Thema. Dieser wird für Bayern umso stärker erforderlich, als die bayrische Landesregierung die letzten 10 Jahre den Windenergieausbau faktisch ausgeschlossen hat.
MEDIAL ZU GAST… (Auswahl)
… beim WDR 5 Morgenecho am 20. März:
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-klimaschutz-groesste-probleme-im-verkehrssektor-100.html
… auf Einladung des RBB24 Inforadio am 30. März bei einer Podiumsdiskussion mit dem Titel „Mit Recht zu mehr Klimaschutz“:
https://www.inforadio.de/rubriken/debatte/das-forum/2023/04/klimaschutz-staatsziel-politik-anklage-gericht-umweltverband.html

… im Bericht aus Berlin Extra der Tagesschau: Eure Fragen an Nina Scheer (SPD),am 2. April: https://www.youtube.com/watch?v=rJIkGnij-1Y
BERICHTE
… IN BERLIN
Die Wochen vom 13. bis 19. und 27. bis 31. März war Sitzungswochen des Deutschen Bundestages, in der ich an Gremiensitzungen, darunter vorbereitenden Sitzungen, Fraktionssitzungen, der Sitzung des Fraktionsvorstandes, Landesgruppensitzungen, Obleutegesprächen, Gesprächen mit Sprecher*innen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit Vertreter*innen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, einer Sitzung der Begleitgruppe Klimaschutz und Transformation, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Leitung und Vorbereitung in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energien, für den ich die Funktion der Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion einnehme sowie Plenarsitzungen und einer Sitzung des Beirates der Bundesnetzagentur teilnahm.
Die Woche vom 3. bis 7. April war eine sitzungsfreie Woche. Dennoch nahm ich an diversen parlamentarischen Terminen teil, wie zum Beispiel dem Jour Fixe der AG Klimaschutz und Energie, zu dem ich in meiner Funktion als klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion einlade. Ebenso tauschte ich mich mit Fraktionskollegen aus und nahm an Austauschrunden mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teil.
Mit einer Besuchergruppe von Schülerinnen und Schülern der 9. Klasse der Alfred-Nobel-Gemeinschaftsschule Geesthacht sprach ich am 13. März in Berlin über die Arbeitsabläufe im Bundestag, meine Aufgaben im Bereich Klimaschutz und Energie sowie politisches Engagement.

Zu einem geselligen Abend im Kreise der AG Klimaschutz und Energie der SPD Bundestagsfraktion, deren Sprecherin ich bin, sowie aller dazugehöriger Mitarbeiter*innen und Referent*innen lud ich am 14. März in Berlin ein.
Unter dem Titel „Gleichstellung verwirklichen – Antifeminismus bekämpfen“ fand der diesjährige Empfang der SPD-Bundestagsfraktion anlässlich des Internationalen Frauentages mit etwas zeitlichem Versatz am 15. März statt. Europaweit erstarken rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen. Sie richten sich gegen moderne und freie Gesellschaften und mobilisieren gegen die Gleichstellung der Geschlechter. Dem entgegen muss Deutschland zur treibenden Kraft für Geschlechtergerechtigkeit in Europa werden. Hierüber sprachen und diskutierten unter anderem der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Rolf Mützenich, Autorin Ciani-Sophia Hoeder, die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Dr. Katarina Barley, die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymaier.
Bei einem Treffen der Begleitgruppe Klimaschutz und Transformation am 1. März zum Thema Carbon Capture and Storage / Utilization (CCS/CCU).

Mit 60 Schülerinnen und Schülern der Oberstufe des dänischen Nørre-Gymnasiums, die sich auf einer Studienreise befanden, traf ich mich am 27. März in Berlin. Über den lebendigen, vielfältigen Austausch habe ich mich sehr gefreut.

Am 28. März traf ich mich am Rahmen des deutsch-französischen Austauschs zu Europa der Friedrich-Ebert-Stiftung mit einer Delegation von französischen Senator*innen zu einem Gespräch zur Energiepolitik.

Die Mitglieder der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein, der ich angehöre, trafen am 28. März Vertreter des Handwerks Schleswig-Holstein zu einem politischen Austausch.

Zu einem gemeinsamen Austausch mit über 50 Schüler*innen der 9. Klassen der Hahnheide-Schule Trittau traf ich mich am 30. März in Berlin. Vielen Dank für den Besuch!

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Am 2. April nahm ich am alljährlichen Anfährfest des FÖRDERVEREIN FÄHRE SIEBENEICHEN E. V. am Fähranleger Siebeneichen teil.
… AUSWÄRTS
Als Mitglied des Ausschusses für Klimaschutz und Energie und in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion nahm ich an einer Delegationsreise des Ausschusses nach Portugal und Spanien vom 20. bis zum 24. März 2023 teil.

In Portugal trafen meine Kolleg*innen und ich unter anderem Dr. Ana Fontoura Gouveia, Staatssekretärin für Energie und Klima im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, für einen gemeinsamen Austausch, nahmen auf Einladung der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelskammer an einer Veranstaltung mit Vertreter*innen portugiesischer Energieunternehmen teil und besichtigten das schwimmende Solarkraftwerk auf einem Stausee des Wasserkraftwerks Alqueva. Die Floating-PV Anlage in einer heutigen Pilot-Größe von 5 MW soll um das 20-fache ausgeweitet werden. Es fand zudem ein Austausch mit der portugiesischen Staatssekretärin für Energie statt sowie gesondert mit Mitgliedern des Ausschusses für Energie. Ferner tauschten wir uns mit Gewerkschaftsvertreterinnen zu Gast bei der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie mit Unternehmensvertreterinnen sowie Vertreterinnen von NGOs bei der Deutschen Botschafterin aus.
In Spanien besuchte die Delegation unter anderem das Kontrollzentrum Erneuerbare Energien des Netzbetreibers Red Eléctrica in Madrid, eine Produktionsanlage für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien aus Photovoltaik von Iberdrola. Weiterhin fand ein Austausch mit der Staatssekretärin für Energie, Sandra Aagesen, im Ministerium für Ökologischen Wandel und Demographische Herausfoderungen statt sowie gesondert mit Mitgliedern des Ausschusses für Energie. Im Rahmen eines Gesprächs mit Juan Antonio Uralde Garmendia, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Ökologischen Wandel und Demographische Herausforderungen, und weiteren Ausschussmitgliedern diskutierte ich mit den spanischen Kolleg*innen, insbesondere die aktuellen Herausforderungen der fossilen Energiekrise. Zum Abschluss besuchten wir ein neu entstehendes Stadtviertel nach Maßgaben der Nachhaltigkeit.

Mit der Präsidentin des Spanischen Parlaments, Meritxell Batet Lamaña.

Mit Mitgliedern des Ausschusses für Energie des spanisches Parlaments.

Bei der Besichtigung eines Elektrolyseurs zur Herstellung von Wasserstoff beim Unternehmen Iberdrola, Spanien.

Weitere Impressionen:







MEDIENSPOTS
Erwähnungen, Interviews, Standpunkte, Äußerungen in verschiedenen Medien finden sich auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/medienspots/